Newsletter 01/2026
Jahreserhebung im Luftverkehr (Statistisches Bundesamt): Schleppstarts
Unter Bezugnahme auf das Informationsschreiben des Statistischen Bundesamts wurde eine methodische Änderung für die Auswertung der Schleppstarts ab dem Berichtsjahr 2025 umgesetzt. Es ist nun sowohl für den Schlepper als auch für das geschleppte Flugzeug jeweils ein Start bzw. eine Landung zu zählen. Dies hebt die zuvor geltende Vorgabe auf, dass bei Schleppstarts der Start des Schleppers nicht zu zählen war. Mit Umsetzung dieser Änderung ist aus unserer Sicht eine Einreichung der Jahreserhebung jederzeit möglich – wir empfehlen aber die Aufforderung durch das Statistische Bundesamt abzuwarten.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Diese Vorgabe wurde mit Gültigkeit ab dem Berichtsjahr 2025 für den Statistischen Jahresbericht umgesetzt. Dementsprechend ist für F-Schlepps eine Vergleichbarkeit zu vorherigen Berichtsjahren nicht gegeben. Wenn Sie die Auswertung für 2024 oder vorherige Jahre erneut aufrufen, wird die alte Logik angewendet.
Die „Standard-Statistik“ hat F-Schlepp-Bewegungen aus diesem Grund schon immer separat ausgewiesen. Die Darstellung ist hier unverändert.
Statistik für Tiefflugschutzzonen
Die NfL 2025-1-3638 vom 12.11.2025 regelt Tiefflüge mit militärischen Luftfahrzeugen neu und macht neue Vorgaben für die Einrichtung von Tiefflugschutzzonen. Flugplätze mit Tiefflugschutzzonen müssen eine jährliche Statistik über Flugbewegungen während der Tagtiefflugbetriebszeiten abgeben. Die Verwaltungssoftware stellt hierfür schon seit vielen Jahren eine entsprechende Auswertung bereit. Die Auswertung wurde nun gemäß der aktuellen NfL-Vorgabe aktualisiert.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Die Statistik für Tiefflugschutzzonen kann kostenfrei lizenziert werden, wenn sie für Ihren Flugplatz relevant ist. Sie ist bereits lizenziert, wenn dies bei Software-Einführung entsprechend definiert wurde bzw. wenn Sie uns kürzlich per Wartungsmeldung darum gebeten hatten.
Sofern Sie die Statistikergänzung Segelflug nutzen und Segelflug auch während der Tagtiefflugbetriebszeiten (d.h. Mo-Fr) stattfindet, achten Sie bitte auf eine taggenaue Erfassung der Segelflugbewegungen. Alle Bewegungen, die über die Statistikergänzung für die Wochentage Montag bis Freitag zugesteuert werden, werden automatisch als zwischen 08 Uhr und 17 Uhr angenommen und als relevant betrachtet.
Nach direkter Abstimmung mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr ist eine Platzrunde (Start+Landung) in der Spalte „Anzahl Platzrunden“ als Anzahl = 1 anzugeben.
Folgende Angaben der Statistik für Tiefflugschutzzonen können von einem Administrator über das Modul „Besondere Einstellungen“ gepflegt werden:
Zuständige Landesluftfahrtbehörde: Hinterlegen Sie im Bereich = FIRMA die Anschrift Ihrer Landesluftfahrtbehörde unter Flugplatz / LandesLuft
Setzen Sie im Bereich = STAT-F den Parameter Airport / Tief auf E = Erhalt, wenn Sie eine Erhaltung beantragen möchten. Wenn der Parameter nicht gesetzt ist, wird das Dokument als Neubeantragung erzeugt.
Die Ausgabe der Statistik für Tiefflugschutzzonen erfolgt im Rahmen des „Statistischen Jahresberichts (Flugbewegungen)“. Wir empfehlen den Jahresbericht als PDF zu exportieren – die Tiefflugstatistik wird dann als separates PDF bereitgestellt. Die Einreichung kann gemäß NfL postalisch oder per eMail erfolgen. Eine automatische Übermittlung (analog zum Verfahren für das Statistische Bundesamt) ist leider nicht vorgesehen.
Abgabefrist der Statistik ist der 1. April 2026 für die Auswertung des Jahres 2025.
Mailversand in neuem HTML-Layout
Wir haben den eMail-Versand der Verwaltungssoftware grundsätzlich überarbeitet und werden diese Änderungen gemäß des nachfolgenden Terminplans an alle Flugplätze ausrollen. Der Versand erfolgt zukünftig als optische ansprechende HTML-Mails. Hierfür stellen wir allen Flugplätzen zunächst ein Standard-Layout zur Verfügung. Dieses Layout enthält im Kopfbereich Ihr Logo und gewährleistet eine optimale Darstellung auf Mobilgeräten und Desktops. Der Systemverantwortliche Ihres Flugplatzes erhält am Freitag, 09. Januar 2026 aus Ihrem System heraus eine Testmail im neuen Layout.
Sollten Sie auf Basis der Testmail eine Anpassung des Layouts für Ihren Flugplatz wünschen, kontaktieren Sie uns bitte über eine Wartungsmeldung, Priorität = D. Wir stimmen dann mit Ihnen den Anpassungsbedarf ab.
Am Mittwoch, 14. Januar 2026 werden die eMail-Vorlagen in Ihrem System auf das neue HTML-Layout umgestellt. Bitte beachten Sie, dass wir für bestimmte Vorlagen neue Standard-Texte bereitstellen werden (siehe PDF anbei). Wenn Sie mit einzelnen Texten nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie uns bitte über eine Wartungsmeldung, Priorität = D. Vorlagen mit flugplatzspezifischen Angaben (z.B. Zahlungserinnerung) werden 1:1 in das neue Layout übernommen.
Eine Überarbeitung der Newsletter-Funktion der Software ist in Planung, damit Newsletter-Texte auch optisch ansprechend formatiert und Bilder eingebettet werden können. Hierzu werden wir Sie informieren, sobald das verbesserte Modul ausgerollt wurde.
Mailversand via Office 365 / Microsoft 365 (OAuth 2.0-Authentifizierung)
Microsoft® 365 ist ein im Kundenkreis verbreiteter Mail-Provider. Seit einiger Zeit forciert Microsoft® 365 das Ende des SMTP-Protokolls für den eMail-Versand. Wir haben daher an einer Lösung für den automatisierten Mailversand der Verwaltungssoftware gearbeitet, um zukunftssicher über Microsoft® 365 Mails versenden zu können. Wir unterstützen daher nun auch Microsoft Graph mit OAuth 2.0-Authentifizierung.
Nehmen Sie die Einstellung der Zugangsdaten bitte gemäß folgender Beschreibung vor: https://help.airport.software/installation/email-konfiguration#microsoft-365-office-365
Bitte senden Sie uns eine Wartungsmeldung, Priorität = D mit der Info, dass Sie Microsoft 365 mit OAuth 2.0 nutzen möchten. Die Versandfunktionen werden innerhalb der nächsten 2 Wochen bei allen Kunden auf den aktuellen Stand gebracht. Wir kontaktieren Sie, wenn die Funktionen bei Ihnen aktiviert wurden.
Zuletzt aktualisiert