Newsletter 10/2020
Neue Liste: Jahresübersicht Betriebszeiten
Die neue Liste Jahresübersicht Betriebszeiten (Alternatives Auswahlmenü -> Flugerfassung Extrafunktionen -> Auswertungen/Reports) ermöglicht die übersichtliche Auflistung der Betriebszeiten, der Sonnenauf- und -untergangszeiten, sowie der Zeiten der bürgerlichen Dämmerung für Ihren Flugplatz. Die Zeiten können als Lokal- bzw. UTC-Zeiten ausgegeben werden, das gesamte Jahr wird dabei als DIN A4-Seite gelistet. Die Liste kann so als Aushang verwendet oder auf Ihrer Webseite publiziert werden.
Neues Modul: Informationsmonitor für Anfragen des PPR-Portals
Der Informationsmonitor (Alternatives Auswahlmenü -> Flugerfassung Extrafunktionen) dient der Anzeige geplanter Flugbewegungen. Dies umfasst sowohl über die airport-software Online-Services (PPR-Portal) angemeldete Flüge, als auch Flüge mit Flugplan. Zusätzlich können weitere, flugplatzspezifische Informationen dargestellt und farblich hervorgehoben werden. Dieses Modul hilft z.B. der Feuerwehr, dem Bodendienst oder dem GAT bei der Abfertigung von anstehenden Flugbewegungen.
Dieses Modul ist seit Mitte des Jahres bei ausgewählten Kunden im Einsatz. Für die Verwendung dieses Moduls ist eine Konfiguration erforderlich, die nach Ihren Anforderungen vorgenommen wird. Bitte kontaktieren Sie uns über eine Wartungsmeldung, Priorität = D, wenn Sie diese Funktion nutzen möchten.
Neue Statistik-Klassifizierung „gewerbliche Schule“
In den Kunden- und Flugzeug-Stammdaten können Sie über die Eigenschaft STATISTIK bestimmte Vorgaben für die statistische Aufbereitung der Flugbewegungen des Kunden bzw. des Flugzeugs vornehmen. Bei gewerblichen Flugschulen gibt es den häufigen Fall, dass Schulungsflüge in den gewerblichen Bereich fallen, die Flugzeuge aber auch an Privatkunden verchartert werden (nicht-gewerblicher Flug). Die neue Statistik-Klassifizierung „gewerbliche Schule“ (STATISTIK / S) soll genau diesen Fall abbilden:
Ist die Option Schulungsflug gesetzt, wird die Flugbewegung als gewerblicher Schulungsflug klassifiziert
Ist die Option Schulungsflug nicht gesetzt, so wird ein sonstiger nicht-gewerblicher Flug angenommen
STATISTIK-Eigenschaften können auch rückwirkend noch gesetzt werden und gelten gemäß der Datumsvorgabe. Wir hoffen, dass Sie ohne zusätzlichen Aufwand mit dieser Eigenschaft die Qualität Ihrer Statistik weiter verbessern können.
Anzeige Statistik-Klassifizierung einer Flugbewegung
Im Zuge der Umsetzung der neuen Anforderungen des Statistischen Bundesamts an die Flugbewegungsstatistik wurde der gesamte Bereich der Statistik-Funktionen der Verwaltungssoftware wesentlich überarbeitet und verbessert. Sowohl in der Flugerfassung als auch im Modul „Bewegungen korrigieren“ (Alternatives Auswahlmenü -> Flugerfassung Extrafunktionen) ist jetzt immer direkt erkennbar, in welcher statistischen Kategorie dieser Flug ausgewiesen wird. Ebenso ist erkennbar, ob die Kategorisierung automatisch abgeleitet wurde (Option „Statistik Vorschlag“ gesetzt) oder ob die Kategorie manuell für diese Flugbewegung vorgegeben wurde.
Beispiel 1:

Automatische Kategorisierung (Vorgabe gewerblich über Kunden- bzw. Flugzeug-Stammdaten oder über generelle Flugplatz-Schablone)
Aufgrund der Bewegungsdetails (>5.7t, Pax an Bord) wird dieser Flug in die Kategorie 3 (Tramp und Anforderungsverkehr – wenn Streckenflug) bzw. 5 (Rundflug – wenn Platzrunden-Flug) eingeordnet.
Beispiel 2:

Diese Flugbewegung wurde manuell kategorisiert (Option „Statistik Vorschlag“ nicht gesetzt)
Es wurde hier die die Kategorie nicht-gewerblich / Flüge von Staats-Luftfahrzeugen vorgegeben.
Eine manuelle Kategorisierung sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen, die nicht automatisch erkannt werden können. Hinweis: Wenn die automatische Klassifizierungen Ihrer Ansicht nach in bestimmten Fällen inkorrekt ist, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir können für Ihren Landeplatz spezielle Vorgaben für eine automatische Klassifizierung hinterlegen.
Statistik Segelflug
Im Zusammenhang mit den Änderungen zur Flugbewegungsstatistik des Statistischen Bundesamtes möchten wir auf die verschiedenen Wege zur Erfassung von Segelflug-Bewegungen innerhalb der Verwaltungssoftware hinweisen:
Segelflug-Bewegungen können im Rahmen der regulären Flugerfassung erfasst werden
Segelflug-Bewegungen können über das (kostenpflichtige) Zusatzmodul „Bewegungen importieren“ nachträglich aus einem Excel-Sheet importiert werden
Segelflug-Bewegungen können als Sammel-Erfassung über das (kostenfreie) Zusatzmodul „Statistikergänzung Segelflug“ erfasst werden.
Die Varianten 1 und 2 sind primär dann zu wählen, wenn auch eine Abrechnung der Segelflug-Bewegungen erfolgen soll. Die Variante 3 sorgt dafür, dass die Segelflug-Bewegungen ohne großen Erfassungsaufwand in die statistischen Meldungen aufgenommen werden. Eine Abrechnung ist über die Variante 3 nicht möglich. Soweit an Ihrem Landeplatz Segelflug-Bewegungen durchgeführt werden, ist es wichtig, dass diese über eine der drei Varianten in der Verwaltungssoftware erfasst werden. Nur so kann eine vollständige Flugbewegungsstatistik an das Statistische Bundesamt übermittelt werden.
Bitte kontaktieren Sie uns über eine Wartungsmeldung, Priorität = D, wenn wir eines der beiden Zusatzmodule für Ihr System freischalten sollen.
Tankstelle (manuelle Erfassung): Schnellzugriff Zapfsäulen
Sofern Sie die manuelle Erfassung von Tankvorgängen nutzen, können Sie ab sofort im Modul „Tanken zuordnen“ (Alternatives Auswahlmenü -> Tankstelle) über Direkt-Schaltflächen zwischen den verschiedenen Zapfsäulen umschalten:

Die Farbe der Schaltflächen können Sie im Modul „Tankstelle Pumpen“ (Alternatives Auswahlmenü -> Tankstelle -> Initialisierung) selbst festlegen. Sofern Sie keine Farbe festlegen, erscheint für die jeweilige Zapfsäule auch keine Schaltfläche. Hinweis: Für diese Einstellungen sind ggf. Administrator-Rechte erforderlich.
Ausgabe Flugnummern auf Rechnung
Soweit Sie Flugbewegungen mit Flugnummern erfassen (bzw. die Flugnummer automatisch aus einem vorliegenden Flugplan übernommen wird), so wird neuerdings die Flugnummer zusätzlich zum Eintragungszeichen auf der Rechnung ausgewiesen. Dies soll den Fluggesellschaften bei der Rechnungsprüfung helfen.


Zuletzt aktualisiert