Newsletter 12/2019

Neue Statistik des Luftverkehrs (§12 Abs. 2 und 3 VerkStatG, „Jahresstatistik“)

Das Statistische Bundesamt wird rückwirkend für das Jahr 2019 die jährliche Erhebung des gewerblichen und nicht-gewerblichen Luftverkehrs auf Flugplätzen neu strukturieren. Hierzu sind wir bereits seit einigen Monaten mit der Behörde in Kontakt, die neuen Meldeformulare liegen uns auch im Entwurf zur Anpassung der Software vor. Durch die rückwirkende Änderung für das abgelaufene Jahr ergeben sich einige Herausforderungen zu neuen Verkehrskategorien, die so bisher nicht erfasst bzw. gekennzeichnet wurden. Wir werden Sie hierzu detailliert informieren, sobald uns der finale Stand der neuen Statistik-Vorgaben vorliegt.

Bitte beachten Sie für den weiteren Ablauf, dass das Statistische Bundesamt aus diesen Gründen die Abgabefrist verlängern wird. Hierzu erhalten Sie auch eine schriftliche Mitteilung direkt vom Statistischen Bundesamt. Aktuell ist unklar, ob für die Jahresstatistik 2019 ein elektronischer Einreichungsweg zur Verfügung stehen wird. Im Idealfall wird eine digitale Einreichung direkt aus der Software heraus (wie bei der Treibstoffstatistik, siehe nächster Punkt) möglich sein. Sollte das Statistische Bundesamt die technischen Voraussetzungen nicht rechtzeitig schaffen, bleibt im ungünstigsten Fall nur eine manuelle Eingabe der Statistik-Daten auf der IDEV-Plattform. Wir informieren Sie hierzu Anfang 2020 entsprechend. Bitte versuchen Sie nicht, mit Ihrem aktuellen Software-Stand Daten zur Jahresstatistik beim Statistischen Bundesamt einzureichen.

Erhebung über die Abgabe von Mineralölprodukten

In unserem letzten Newsletter informierten wir über diese neue statistische Erhebung. Sie betrifft alle Flugplätze, die Treibstoffe auf eigene Rechnung verkaufen (d.h. die nicht TOTAL- oder AirBP-Agentur sind). Soweit Sie uns mit der elektronischen Erklärung für Ihren Flugplatz beauftragt haben, werden Sie Anfang 2020 von dem für Sie zuständigen Statistischen Landesamt angeschrieben mit der Bitte einen eCore-User für die elektronische Einreichung zu beantragen. Parallel werden wir in der Software die technischen Voraussetzungen dafür schaffen. Über die konkrete Meldungsabgabe informieren wir Sie zu gegebener Zeit Anfang 2020.

Kassengesetz (KassenSichV) / Anbindung technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Die Vorbereitungen für die Umsetzung der Anforderungen des neuen Kassengesetzes laufen auf Hochtouren. Gemäß Ihrer Rückmeldung haben wir für Sie eine TSE vorgemerkt. Wir erwarten die Lieferung der TSEs noch in diesem Jahr. Bevor wir die TSEs an Sie ausliefern, wird eine ca. 2-3 wöchige Testphase mit einem Pilotkunden stattfinden, um den stabilen Betrieb in der Praxis zu erproben. Der Versand der Hardware-Komponente an Sie wird daher frühestens Mitte Januar 2020 erfolgen. Mit dem Versand erhalten Sie von uns weitere Informationen zur Inbetriebnahme, sowie eine DHL Tracking-Nummer zur Sendungsverfolgung.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 06.11.2019 eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.09.2020 veröffentlicht hat. Gleichwohl sind die technisch notwendigen Anpassungen umgehend durchzuführen. Sie haben aber keine Rechtsfolgen zu befürchten, wenn die neuen Anforderungen nicht bereits zum Jahreswechsel erfüllt werden. Hiermit erkennt die Finanzverwaltung die Realität an, dass die Auslieferung der zertifizierten TSEs gerade erst beginnt und eine Ausstattung aller Arbeitsplätze bis zum 01.01.2020 schlicht unmöglich ist.

Windows 7 / Server 2008 R2 – End of Life

Am 14.01.2020 stellt Microsoft den Support für Windows 7 bzw. Server 2008 R2 ein. Damit werden keine Sicherheits-Updates und Aktualisierungen für Kern-Komponenten mehr von Microsoft zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen Sie, ob an Ihrem Landeplatz noch Arbeitsplätze oder Server mit Windows 7 bzw. Server 2008 R2 betrieben werden und planen Sie ggf. eine Migration auf ein aktuelles Betriebssystem. Von einem dauerhaften Weiterbetrieb dieser alten Betriebssysteme raten wir ab, auch weil wir eine einwandfreie Funktion der airport-software Flugplatz-Verwaltungssoftware nur auf Betriebssystemen garantieren können, die noch von Microsoft unterstützt werden.

Zeit-Anzeige in der airport-software Task-Leiste

Bereits seit ca. einem Monat sehen Sie in der airport-software Task-Leiste eine Zeit-Anzeige. Diese Funktion wurde auf vielfachen Kundenwunsch kostenfrei im Rahmen des bestehenden Wartungsvertrages umgesetzt. Standardmäßig ist die Zeit-Anzeige wie folgt aktiv:

Sie haben benutzerspezifisch folgende Konfigurationsmöglichkeiten, wenn Sie die Zeit-Anzeige mit der Maus anklicken bzw. über das Alternative Auswahlmenü -> Administration -> Einstellungen Zeitanzeige:

  • Die Zeit-Anzeige kann komplett abgeschaltet werden

  • Anzeige in UTC oder Lokalzeit

  • Anzeige Stunden/Minuten oder Stunden/Minuten/Sekunden

  • Die Beschriftung UTC bzw. LOC kann ausgeblendet werden, um Platz zu sparen

Online-Übersicht über Wartungsmeldungen

Ab sofort können Sie über das Modul „Wartungsmeldungen bearbeiten“ (Alternatives Auswahlmenü -> Administration) den Status und den gesamten Nachrichtenverlauf zu Ihren Wartungsmeldungen auf unseren Online-Services einsehen. Klicken Sie hierzu auf die neue Schaltfläche <Kommunikation ansehen>:

Es öffnet sich dann Ihr Webbrowser und Sie werden automatisch an unseren Online-Services angemeldet. Sie sehen standardmäßig die Meldungen Ihres Landeplatzes aus den letzten 30 Tagen. Sie können mit verschiedenen Filtern aber auch weiter in die Vergangenheit blicken oder nach Schlagwörtern bestimmte Wartungsmeldungen suchen. Mit dieser neuen Funktion möchten wir die Transparenz für Sie erhöhen und die Arbeit mit unserem Wartungsmeldungssystem komfortabler gestalten. Selbstverständlich erhalten Sie weiterhin alle unsere Antworten und Rückmeldungen wie gewohnt auch als eMail.

Zentrale Flugzeug-Datenbank: Schweizer Luftfahrzeugregister importiert

Die Schweiz stellt ihr gesamtes Luftfahrzeugregister digital zur Verfügung. Wir haben alle Daten aus dem Schweizer Register importiert, somit stehen alle HB-registrierten Flugzeuge in Ihrem System mit validierten Gewichts- und Lärmdaten zur Verfügung. Das Luftfahrzeugregister der Schweiz wird von uns regelmäßig gemäß den Publikationen des BAZL aktualisiert. Ein Klick auf die Schaltfläche <Lärmzeugnis> führt Sie für diese Luftfahrzeuge direkt auf die BAZL-Webseite zur Anzeige der offiziellen Werte für das gewählte Flugzeug.

Weitere Länder, die ihre Luftfahrzeugregister online zur Verfügung stellen, werden in 2020 angebunden.

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