Newsletter 03/2021
Neues Modul: SEPA-XML-Export
Zusätzlich zum bekannten Export der Rechnungen und Kassenbelege an Ihre Finanzbuchhaltung besteht ab sofort auch die Möglichkeit, für den direkten Lastschrifteinzug eine Datei im SEPA-XML-Format zu erzeugen. Diese Datei kann direkt bei Ihrer Bank eingereicht oder in Banksoftware (z.B. SFirm) eingelesen werden. Diese Funktion ist insbesondere dann praktisch, wenn Ihr Lastschrifteinzug nicht direkt aus der eingesetzten Finanzbuchhaltungssoftware erfolgt.
Das Zusatzmodul kann für ein einmaliges Lizenzentgelt von 575€ und ein jährliches Wartungsentgelt von 85€ hinzugebucht werden. Sprechen Sie uns für weitere Informationen oder für einen kostenfreien Probe-Zeitraum gerne an.
Verbesserte Flugplan-Behandlung bei Online-Erfassung von An-/Abflügen ohne Abschlusslandung
In der Flugerfassung wurde die Flugplan-Behandlung bei der Online-Erfassung von An-/Abflügen ohne Abschlusslandung verbessert. Dies betrifft insbesondere Flugplätze mit IFR-Anflugverfahren, wo teilweise Übungsanflüge ohne Abschlusslandung ausgeführt werden. Wenn für ein Flugzeug ein An- und Abflugplan in engem zeitlichen Zusammenhang (Standard-Einstellung bis 30 Minuten Abstand) vorliegt, so erhalten Sie bei der Erfassung der Flugbewegung die Option, beide Flugpläne in eine Bewegung mit Anflug/Abflug ohne Abschlusslandung zu überführen. Die Funktion greift auch bei einem Anflug ohne Flugplan, wenn in direktem zeitlichen Zusammenhang ein Abflug-Flugplan vorliegt. Das erleichtert die Handhabung und vermeidet zusätzlichen Erfassungsaufwand für den Abflug.
Wenn Sie unseren elektronischen Versand von Start-/Landemeldungen nutzen, so erfolgt zunächst (wie bisher) beim ersten Touch&Go die Frage, ob der Flugplan geschlossen werden soll. Sie haben hier nun die zusätzliche Möglichkeit, den Flugplan erst beim finalen Abflug bzw. bei der finalen Landung zu schließen. Dies ist insbesondere bei mehrfachen IFR-Übungsanflügen praktisch, wo der Flugplan bis zum Ende der Serie aktiv bleiben soll.
Behandlung ungültiger Lärmzeugnisse in der zentralen Flugzeug-Datenbank
Es kommt immer wieder vor, dass uns ungültige Lärmzeugnisse übermittelt werden. Dies betrifft gehäuft die Selbst-Deklaration bei US-amerikanischen Flugzeugen, in der inkorrekte Werte ausgewiesen werden. Wir nehmen in diesen Fällen zur Kontrolle immer einen Abgleich gegen die EASA-Liste (https://www.easa.europa.eu/domains/environment/easa-certification-noise-levels) vor. Ungültige Lärmzeugnisse werden zukünftig mit einem zusätzlichen Kommentar in die zentrale Datenbank aufgenommen. Flugzeuge mit ungültigen Lärmzeugnissen werden in Ihrer Software im Abrechnungsmodul entsprechend angezeigt und mit der schlechtesten Lärmklasse abgerechnet. Möchten Sie hiervon abweichen, müssen Sie in den Flugzeug-Stammdaten das betroffene Flugzeug mit „lokal verwalten“ kennzeichnen und dann die gewünschten Lärmwerte angeben.
Wenn Sie nicht wünschen, dass Flugzeuge mit ungültigen Lärmzeugnissen in Ihre Datenbank eingespeist werden, bitten wir um Mitteilung bis zum 19.03.2021. Wir werden Ihr System dann entsprechend konfigurieren. Die Verfahrensweise ist dann für Sie so, als ob das Flugzeug nicht in der zentralen Datenbank enthalten wäre.
E-Rechnung für Stellen der öffentlichen Verwaltung (Deutschland/Österreich)
Wir informierten im November 2020 über die Erfordernis, dass in Deutschland Rechnungen an Stellen der öffentlichen Verwaltung (z.B. Bundeswehr) in elektronischer Form über die zentrale Rechnungseingangsplattform einzureichen sind. In Österreich ist dieses Verfahren bereits seit einiger Zeit etabliert. Wir haben die dafür notwendigen Funktionen kostenfrei im Rahmen des bestehenden Wartungsvertrags umgesetzt.
Sie können die e-Rechnung ab sofort nutzen. Sie finden in den Kunden-Stammdaten auf dem Reiter „Kommunikation“ zusätzliche Eingabefelder für diese Versandart. Die Daten erhalten Sie vom Rechnungsempfänger.
Beispiel für Bundesbehörden in Deutschland:

Beispiel für Bundesbehörden in Österreich:

Für Kunden in Deutschland: Information zur Anmeldung der elektronischen Kassensysteme
Gemäß Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.06.2019, Abschnitt 9.2 sind elektronische Kassensysteme binnen eines Monats nach Inbetriebnahme an das zuständige Finanzamt zu melden. Die Meldung soll elektronisch erfolgen, die Meldepflicht wurde bis zur Einrichtung des elektronischen Meldewegs ausgesetzt. Die Einrichtung des elektronischen Meldewegs steht bis heute aus.
Da Ende März 2021 die letzten Nichtbeanstandungsregeln bzgl. elektronischer Kassensysteme auslaufen, empfehlen wir Ihnen die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, ob sicherheitshalber eine formlose papierhafte Meldung an das Finanzamt sinnvoll ist. Sollten Sie sich für eine papierhafte Meldung an das Finanzamt entscheiden, können Sie die notwendigen Informationen einfach ausdrucken:
Alternatives Auswahlmenü -> Abrechnung -> Initialisierung -> Verwaltung Registrierkasse, Funktion <Anmeldeinformationen für Finanzamt bereitstellen>

Anzeige Live-Kassenbestand im Rechnungsmodul
Ab Programmversion 6 weist die Verwaltungssoftware den aktuellen Bar-Kassenbestand direkt im Rechnungsmodul oben rechts in der Symbolleiste aus:

Wenn Sie die Schaltfläche anklicken, können Sie auf Knopfdruck das Kassenjournal zu diesem Bar-Bestand ausgeben. Die erspart Ihnen den umständlichen Weg über das An-/Abmeldemodul und die Test-Abmeldung.
Modul Sonderpreise und Rabatte: Gewichtsabhängige Preise
Wenn Sie das Modul „Sonderpreise und Rabatte“ lizenziert haben, können Sie ab sofort auch gewichtsabhängige Preise als Sonderpreise für bestimmte Kunden pflegen. Dies macht es noch einfacher im Bereich der Lande- bzw. Abstellentgelte Sonderkonditionen für Kunden mit größeren Flotten zu hinterlegen.
Wählen Sie hierzu die Variante „Sonderpreis gewichtsabhängig“:

Anschließend öffnet sich ein Eingabefenster, in dem Sie gemäß der definierten Gewichtskategorien die Preise pflegen können.
Das Zusatzmodul kann für ein einmaliges Lizenzentgelt von 575€ und ein jährliches Wartungsentgelt von 85€ hinzugebucht werden. Sprechen Sie uns für weitere Informationen oder für einen kostenfreien Probe-Zeitraum gerne an.
Auswertung zu Kundenanfragen (PPR/Grenzabfertigungen)
Wenn Sie die airport-software Online-Services nutzen, um Kundenanfragen (PPR/Grenzabfertigungen) zu bearbeiten, so steht Ihnen ab sofort eine neue Auswertungsmöglichkeit zur Verfügung. Die neue Liste finden Sie im Alternativen Auswahlmenü -> Flugerfassung Extrafunktionen -> Auswertungen/Reports -> Liste Kundenanfragen. Sie können nach Datumsbereich, Kennzeichen und Kundennummer filtern und optional die gesamte Anfrage-Historie ausgeben lassen.
Drucken aus der Report-Vorschau (erweiterte Druckoptionen)
Es ist ab sofort möglich, einen Ausdruck direkt aus der Voransicht einer Auswertung auszulösen. Klicken Sie hierzu auf das neue Drucker-Symbol ganz links in der Symbolleiste der Vorschau.

Mit dieser Druckausgabe wird der Windows-Druckdialog aufgerufen. Sie haben hierdurch die Möglichkeit, auch erweiterte Druck-Optionen (z.B. doppelseitig oder mehrere Seiten) auszuwählen, die über die reguläre Druckfunktion im Verwaltungsprogramm nicht zugänglich sind. Beim Ausdruck über diese neue Option wird das Deckblatt grundsätzlich nicht ausgegeben.
Zuletzt aktualisiert