Newsletter 06/2023
„Fliegen ohne Flugleiter“
Das Thema „Fliegen ohne Flugleiter“ ist in den letzten Monaten aufgrund der gesetzlichen Änderungen in den Fokus gerückt. In der Vergangenheit gab es bereits einzelne Regelungen mit platzansässigen Piloten, die ein Fliegen ohne Flugleiter in Tagesrandzeiten ermöglicht haben – die Erfassung dieser (wenigen) Flugbewegungen erfolgte dann durch den nächsten Flugleiter bei Betriebsbeginn. Zukünftig werden wir, sofern vom Platzbetreiber gewollt, potenziell mit mehr und auch externem Verkehr außerhalb von Flugleiter-Dienstzeiten zu rechnen haben, was unter anderem für Verwaltung und Abrechnung neue Abläufe erfordern wird.
In unserer eMail-Kommunikation vom 27.03.2023 hatten wir für die Abwicklung zwei Verfahren (mit und ohne vorherige Anmeldung der Flugbewegungen) vorgestellt. Gerne nehmen wir Ihr Feedback entgegen und besprechen mit Ihnen die für Ihren Flugplatz optimale Lösung, sollten Sie „Fliegen ohne Flugleiter“ einführen möchten.
Auswertung tiefe Überflüge in der Standard-Statistik
Sofern Sie in der Flugerfassung auch tiefe Überflüge (Low Approaches) dokumentieren, besteht ab sofort eine neue Auswertungsmöglichkeit im Rahmen der Standard-Statistik (Alternatives Auswahlmenü -> Flugerfassung Extrafunktionen -> Statistiken). Tiefe Überflüge können dort nun auch als Bezugswert ausgewählt und entsprechend der in Ihrem System definierten Kategorien ausgewertet werden:

Wird kein Bezugswert gesetzt, so erfolgt standardmäßig die Auswertungen auf Basis der Flugbewegungen (Starts/Landungen). Alternativ können (je nach Systemkonfiguration) auch Frachtmengen (in kg), Passagiere oder tiefe Überflüge ausgewertet werden.
Wetterdaten-Anzeige in der Flugerfassung
Wir informierten Anfang November über die Probleme in der Datenbereitstellung über den amerikanischen Wetterdienst. Im 1. Quartal haben wir daher den Deutschen Wetterdienst (DWD) über das an vielen Flugplätzen bestehende Flugwetter.de-Abonnement als zusätzliche Datenquelle aufgenommen und an eine Reihe von Kunden zum Test ausgerollt. Dies hat sich in den letzten Monaten bewährt und als sehr zuverlässig erwiesen. Die ursprünglich angedachte kostenpflichtige DWD-Lösung über einen anderen Bereitstellungweg wird nicht weiterverfolgt.
Wir empfehlen allen Anwendern, sofern ein Flugwetter.de-Abo besteht und die Anzeige von Wetterdaten genutzt wird, auf die neue Variante umzustellen:
Alternatives Auswahlmenü -> Administration -> Besondere Einstellungen, Bereich=PARAM
Bearbeiten Sie den Eintrag „Weather_URL“ und hinterlegen Sie folgenden Link: https://<user>:<passwort>@flugwetter.de/fw/metartaf/bulletin.htm?tp=sa&flag=[ICAO] Ersetzen Sie <user> durch Ihren Flugwetter.de-Benutzernamen und <passwort> durch das zugehörige Passwort. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt (HTTPS).
Speichern Sie den Eintrag und verlassen Sie das Modul. Die Änderung wird binnen weniger Minuten wirksam und der Datenabruf erfolgt dann über das Flugwetter.de-Portal.
Listen unbezahlte Tankungen/Flugbewegungen
Wir empfehlen regelmäßig die Listen „Unbezahlte Flugbewegungen“ (Alternatives Auswahlmenü -> Monatsabrechnung -> Auswertungen/Reports) bzw. „Unbezahlte Tankungen“ (Alternatives Auswahlmenü -> Tankstelle -> Auswertungen/Reports) zu prüfen. Ein geeigneter Zeitpunkt ist der Abschluss der Monatsabrechnung für den jeweils vergangenen Monat. Offene Leistungen insbesondere bei Barzahlern sollten geprüft und nötigenfalls bereinigt werden. Bitte beachten Sie hierzu folgende Punkte:
Rufen Sie die Listen für einen ausreichend großen Zeitraum auf. Wenn der Status unklar ist oder die Listen längere Zeit nicht geprüft wurden, setzen Sie das Datum der Software-Einführung an Ihrem Flugplatz als Beginn-Datum. Das Ende-Datum sollte das Datum der letzten abgeschlossenen Monatsabrechnung sein.
Achten Sie darauf, dass die Option „Nur Barzahler“ nicht gesetzt ist, damit alle offenen Positionen ausgegeben werden. Nach Abschluss der Monatsabrechnung sollten für den gewählten Zeitraum keine offenen Positionen für Rechnungszahler mehr bestehen.
Achten Sie bei den Tankungen darauf, ob noch unzugeordnete Tankungen bestehen. Tankungen ohne Abrechnungszuordnung auf ein Flugzeug oder einen Kunden sind umgehend zu prüfen. Die Abrechnungszuordnung nehmen Sie im Modul „Tanken zuordnen“ vor. Die Tankungen werden dort als hellgelbe Zeilen dargestellt.
Bei Flugbewegungen können Sie auswählen, ob nicht abgeflogene Flugzeuge auch angezeigt werden sollen. Grundannahme hierbei ist, dass Flugzeuge, die sich noch bei Ihnen am Boden befinden, vor Abflug bezahlen werden. Es ist aber möglich, dass der Abflug von Flugzeugen versehentlich nicht erfasst wurde. Aktivieren Sie daher regelmäßig auch die Option „Nicht abgeflogene zeigen“, um diese Fälle auch erkennen zu können. HINWEIS: Bitte prüfen Sie auch regelmäßig die lt. Datenstand am Platz befindlichen Flugzeuge z.B. über das Modul „Abstellinformationen bearbeiten“ oder die Prüfliste „Fremde Kennzeichen am Platz“.
Achten Sie bei Flugbewegungen insbesondere auf folgenden Fall: Es wurde ein Abrechnungshinweis zugeordnet, aber keine abschließende Rechnung erzeugt. Eine Rechnung muss in jedem Fall erzeugt werden, auch wenn diese zum Ergebnis 0€ führt. Bitte rufen Sie das betroffene Flugzeug in der „One Click-Rechnung“ auf und verbuchen Sie die 0-Rechnung gegen Bar.
Flugzeuge mit unklarem Status können Sie ebenfalls einfach in der „One Click-Rechnung“ aufrufen. Die offenen Leistungen werden dann angezeigt.
Sofern Sie bei der Klärung Unterstützung benötigen: Bitte bündeln Sie alle Fälle und übermitteln Sie uns diese gesammelt in einer Wartungsmeldung. Fügen Sie ggf. einen Scan der Liste mit Kommentierung bei.
Hinweise zur zentralen Flugzeug-Datenbank
Anlässlich einiger Nachfragen möchten wir nachfolgend Hinweise zur Nutzung der zentralen Flugzeug-Datenbank geben. Zunächst aber danken wir allen aktiven Teilnehmern, die regelmäßig Lärmzeugnisse einreichen und diese für die Gemeinschaft zur Verfügung stellen. Die Datenbank führt inzwischen knapp 16.000 Flugzeuge mit nachprüfbarem Scan des Lärmzeugnisses.
Die zentrale Flugzeug-Datenbank baut auf der Grundannahme auf, dass jeder teilnehmende Flugplatz die Entgelt-Berechnung auf Basis der im aktuellen Lärmzeugnis nachgewiesenen Werte durchführt. Im Fall von Sonderregelungen kann dies über Kunden- oder Flugzeug-spezifische Eigenschaften in den Stammdaten gesteuert werden. Die Funktion „Lokal verwalten“ in den Flugzeug-Stammdaten unter Verwendung inkorrekter MTOM- bzw. Lärm-Daten ist hierfür nicht gedacht und sollte hierfür auch nicht benutzt werden.
Es besteht keine „Verpflichtung“ zur Aufnahme eines Flugzeuges in die zentrale Flugzeug-Datenbank. Wir können nur Flugzeuge aufnehmen, deren Lärmzeugnisse unsere Plausibilitätsprüfung bestehen, da die Flugplätze von uns zurecht einen hohen Qualitätsstandard einfordern. Dies gilt insbesondere für Lärmzeugnisse von US-registrierten Flugzeugen, die vom Halter selbst ausgestellt werden. Wird für ein unbekanntes Flugzeug kein Lärmzeugnis an die zentrale Datenbank übermittelt, so bleiben die jeweils lokal an den Flugplätzen erfassten Daten zunächst unverändert bestehen.
Sobald uns ein Lärmzeugnis zugeleitet wird, erfolgt unsere Plausibilitätsprüfung:
Prüfung OK: Flugzeug wird mit den Daten des Lärmzeugnisses aufgenommen. Die Daten werden an alle teilnehmenden Flugplätze gespiegelt. Sollten hierbei abweichende lokale Daten überschrieben werden, erhalten Sie eine Information per eMail.
Prüfung nicht OK: Flugzeug wird als ungültig aufgenommen (ggf. mit einem Hinweis zur Ungültigkeit). Dies soll den teilnehmenden Flugplätzen beim nächsten Besuch des Flugzeuges eine Klärung ermöglichen. In diesem Fall werden die lokal gespeicherten Daten entfernt, Sie erhalten ebenfalls eine Information per eMail.
HINWEIS: Die Überschreibung/Löschung der lokal gespeicherten Daten kann nur verhindert werden, wenn bei dem betroffenen Flugzeug die Option „Lokal verwalten“ gesetzt wird. Dies sollten Ausnahmefälle bleiben – wir gehen eigentlich davon aus, dass es hierfür keinen Anlass gibt.
Sonderfälle, die wir beachten:
Ein neueres Lärmzeugnis wird vorgelegt: Wir prüfen die Aktualität anhand des Ausstellungsdatums. Erhalten wir ein neueres Lärmzeugnis, werden die Daten aktualisiert und der neue Scan hinterlegt. Die Daten werden an alle teilnehmenden Flugplätze gespiegelt, Sie erhalten über die geänderten Daten eine Information per eMail.
Für ein Flugzeug wird kein Lärmzeugnis ausgestellt: Diese Information wird gespeichert und an alle teilnehmenden Flugplätze gespiegelt, sodass keine erneute Aufforderung zur Aufnahme des Lärmzeugnisses erscheint.
Hinweise zum Storno von Kartenzahlungen bei manuell bedienten EC-Zahlungsterminals
Die nachfolgende Beschreibung ist nur relevant für Flugplätze, bei denen das EC-Zahlungsterminal nicht direkt von der Verwaltungssoftware angesteuert, sondern manuell bedient wird (manuelle Betragseingabe). Im Fall eines Stornos wurde der Bedienablauf wie folgt verbessert. Das Storno wird auf dem Reiter „Zahlung“ nun über die Funktion <CC Storno> ausgelöst:
Anschließend erfolgt eine Abfrage, wie das Storno erfolgen soll. Sie haben die Möglichkeit, das Storno gegen die ursprüngliche Zahlungskarte (EC-/Kreditkarte), als Barauszahlung oder als Gutschrift über ein Konto der Finanzbuchhaltung auszuführen. Wurde die zu stornierende Rechnung gar nicht per Karte bezahlt (Fehlbuchung – es handelte sich tatsächlich um eine Barzahlung), wählen Sie die letzte Option.

In den Fällen 2 bis 4 erfolgt die Verbuchung und der Vorgang ist abgeschlossen. Sofern Sie sich für die erste Option (<Standard, gegen Kreditkarte>) entscheiden, erscheint eine weitere Abfrage, um Fehlbedienungen zu vermeiden. Entscheiden Sie nun:
<Storno war nicht erfolgreich>: Sie haben versucht, das Storno manuell am EC-Zahlungsterminal zu buchen. Der Vorgang war aber nicht erfolgreich. Diese Option bricht das Storno in der Verwaltungssoftware ab.
<Ich habe eine Bestätigung vom Terminal über das Storno>: Sie haben das Storno am EC-Zahlungsterminal erfolgreich durchgeführt und möchten den Vorgang in der Verwaltungssoftware abschließen.

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