Newsletter 04/2020

Zusätzliche Grenzanmeldungspflichten im Rahmen der Corona-Pandemie

Auf Basis bundesweit gültiger behördlicher Publikationen sind aktuell grenzüberschreitende Flüge von/in folgende Länder anmeldepflichtig: Dänemark, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Schweiz, Italien, Spanien, (seit 03.04. neu) Niederlande. Wir haben in Ihren System hierfür die entsprechenden Einstellungen kurzfristig angepasst.

Einige Flugplätze unterliegen noch weitreichenderen Auflagen und müssen alle Auslandsflüge anmelden. Soweit dies auf Sie zutrifft und wir diesbezüglich noch nicht in Kontakt waren, kontaktieren Sie uns bitte über eine Wartungsmeldung. Wir nehmen diese Einstellung dann kurzfristig vor.

Energiesteuerfreie Treibstoffabgabe ohne Zollerlaubnisschein / allgemeine Erlaubnis >12t MTOM

Flugzeuge über 12t MTOM fallen, wie Polizei/Militär/Rettungsdienst, unter die allgemeine Erlaubnis zur energiesteuerfreien Abgabe. Dementsprechend sind abgegebene Mengen an Flugzeuge über 12t MTOM auf der Zoll-Jahresmeldung 1151 für Abgaben zu allgemein erlaubten Zwecken auszuweisen. Die Verwaltungssoftware bereitet dieses Formular automatisch richtig auf, wenn die Dokumentarten bei Ihnen richtig parametrisiert sind und sachgerecht verwendet werden:

  • Auf Kunden-Ebene ist die Dokumentart „AOC“ nur zu Informationszwecken zu verwenden, um ein AOC-Dokument zu archivieren. Diese Dokumentart darf bei Flugzeugen dieses Kunden nicht zu einer energiesteuerfreien Abgabe führen.

  • Auf Flugzeug-Ebene sollten zwei Dokumentarten zur Verfügung stehen:

  • „AOC“ für Flugzeuge unter 12t MTOM: Keine energiesteuerfreie Abgabe, nur Archivierung des AOC-Dokuments

  • „AOC-AIRC“ für Flugzeuge ab 12t MTOM: Energiesteuerfreie Abgabe. Menge wird auf Formular 1151 ausgewiesen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder die Auswahlmöglichkeiten in Ihrem System nicht dieser Vorgabe entsprechen, kontaktieren Sie uns bitte über eine Wartungsmeldung. Wir prüfen dann gemeinsam mit Ihnen, ob Anpassungsbedarf besteht. (Prinzipiell ist für die Abgabe an Flugzeuge >12t MTOM kein AOC erforderlich. Wir empfehlen aber die Vorlage des AOCs, um die Abgabe an Luftfahrtunternehmen sicherzustellen.)

Nach unserer Rechtsauffassung darf an Flugzeuge unter 12t MTOM ohne Zollerlaubnisschein keine energiesteuerbefreite Abgabe erfolgen. Die Vorlage eines AOCs ist nicht ausreichend. Ausländische Halter haben ggf. bei der zuständigen Zollbehörde die Ausstellung eines Zollerlaubnisscheins zu beantragen.

Virtuelle Flugpläne auf dem Reiter „Flugerfassung“ (1. Reiter) ausblenden

Schon seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit, virtuelle Flugpläne (AFDEx Flugdatenaustausch zwischen airport-software Flugplätzen) auf dem Reiter „Flugpläne“ (4. Reiter) auszublenden, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen. Ab sofort können Sie virtuelle Flugpläne komplett (d.h. auch auf dem 1. Reiter) ausblenden. Die virtuellen Flugpläne sind weiterhin im System vorhanden und werden bei der Flugerfassung (nach Eingabe des Kennzeichens) auch weiterhin zur Vorbelegung der Eingabefelder genutzt.

Wählen Sie hierzu auf dem Reiter „Flugpläne“ folgende neue Einstellung: „Nur aktive anzeigen (ohne VFPL alle Reiter)“.

Neue Auswertung: Umsätze nach Leistungstag

Aus dem Anwenderkreis hat uns die Bitte erreicht, Umsätze nach Leistungstag auswerten zu können. Alle umsatzbezogenen Auswertungen zielten bisher auf das Rechnungsdatum ab. Diese neue Liste ordnet Umsätze nun dem Tag zu, an dem die Leistung in Anspruch genommen wurde (die Landung oder der Treibstoffverkauf also tatsächlich erfolgten). So wird sichtbar, welche Umsätze an einem (bestimmten) Wochentag bzw. Samstags oder Sonn-/Feiertags erzielt wurden. Dies hilft bei der betriebswirtschaftlichen Steuerung, z.B. wie rentabel der Flugplatzbetrieb an einem Samstag ist oder welche Leistungen primär an welchen Tagen in Anspruch genommen werden. Das Auswertungsergebnis ist zur besseren Übersichtlichkeit nach Preisgruppen gegliedert.

Da wir diese neue Auswertung für sehr nützlich erachten, steht sie allen Kunden ab sofort kostenfrei zur Verfügung: Alternatives Auswahlmenü -> Monatsabrechnung -> Auswertungen/Reports -> Umsätze nach Leistungstag.

Belegausgabepflicht – Verbesserungen

Wenn die Abrechnung über eine Kundennummer erfolgt, wird ab sofort eine evtl. in den Kunden-Stammdaten hinterlegte eMail-Adresse automatisch für den eMail-Versand der Rechnung vorgeschlagen. Dies sollte in vielen Fällen den eMail-Versand erleichtern.

Da aktuell keine detaillierte Klärung zur Belegausgabepflicht mit den Finanzbehörden zu erreichen ist, bieten wir Ihnen auf eigene Verantwortung die folgenden beiden Optionen an:

  • Anzeige der Option „Rechnung nicht drucken“ in allen Fällen

  • Anzeige der Option „Rechnung nicht drucken“ nur bei Rechnungsbetrag 0€

Wenn Sie eine dieser beiden Optionen nutzen möchten, bitten wir das beigefügte Formblatt auszufüllen und gescannt an uns zurückzusenden. Wir werden die entsprechende Einstellung dann bei Ihnen vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die Software mit der Nutzung einer der beiden Optionen unserer Rechtsauffassung nach nicht mehr den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Die Verwendung erfolgt daher auf eigene Verantwortung.

Zusatzmodul Sonderpreise und Rabatte

Wir möchten Sie gerne auf unser Zusatzmodul „Sonderpreise und Rabatte“ aufmerksam machen, das eine wesentliche Funktionserweiterung erfahren hat. Mit diesem Zusatzmodul können auf Kunden-Ebene (integriert in die Kunden-Stammdaten), bei Bedarf auch bezogen auf bestimmte Flugzeuge, datumsbezogen folgende Sonderpreis- bzw. Rabatt-Funktionen realisiert werden:

  • Bestimmte Leistungen oder Leistungsgruppen gar nicht berechnen

  • Auf bestimmte Leistungen oder Leistungsgruppen einen Rabatt in Prozent (z.B. 10%) gewähren

  • Auf bestimmte Leistungen oder Leistungsgruppen einen betragsmäßigen Rabatt (z.B. 5€) gewähren

  • Für bestimmte Leistungen oder Leistungsgruppen einen Sonderpreis festlegen

Kunden, die dieses Modul bereits lizenziert haben, stehen die erweiterten Funktionen ab sofort kostenfrei zur Verfügung. Ansonsten kann dieses Zusatzmodul für ein einmaliges Lizenzentgelt von 500€, sowie ein jährliches Wartungsentgelt von 75€ (jeweils netto, zzgl. MwSt.) hinzugebucht werden. Gerne stellen wir Ihnen das Zusatzmodul für einen Testzeitraum kostenfrei zur Verfügung.

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