Newsletter 03/2024
Rumänien und Bulgarien ab April im Schengen-Raum
Der Rat der Europäischen Union hat mit seinem Beschluss vom 30. Dezember 2023 über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in der Republik Bulgarien und in Rumänien, veröffentlicht 4. Januar 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union (siehe Anlage), die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstandes ab dem 01. April 2024 und die Abschaffung der Grenzkontrollen zu Rumänien und Bulgarien an den Luft- und Seebinnengrenzen entschieden.
Die Änderung des Schengen-Status der beiden Länder zum 01. April 2024 wurde bereits an Ihr System ausgerollt. Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt eine grenzpolizeiliche Abfertigung entfällt. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die für Ihren Landeplatz zuständige Bundespolizeidienststelle.
Papierloses EC-Zahlungsterminal / Verbesserte Zahlungsabwicklung
Mit der neusten Weiterentwicklung wird das gesamte Beleg-Handling des Zahlungsterminals digitalisiert. Das bedeutet, dass die Transaktionsbelege nicht mehr separat durch das Zahlungsterminal gedruckt werden, sondern Bestandteil der Rechnung sind. Im beigefügten PDF-Dokument sehen Sie beispielhaft das erweiterte Layout der Rechnung mit dem Zahlungsbeleg. Das spart Papier und erleichtert die Abläufe, da die Händlerbelege nicht mehr separat archiviert werden müssen. Alle Belege inkl. der Kassenschnitte werden digital aufgezeichnet und stehen zur späteren Einsicht in der Software zur Verfügung. Einen Tagesbericht mit Kassenschnitt und den zugehörigen Händlerbelegen erhält die Verwaltung bei Bedarf automatisch per eMail. Wir werden Sie im Laufe der nächsten Wochen zur Umstellung Ihres Systems auf den papierlosen Betrieb kontaktieren.
Update: Fliegen ohne Flugleiter
Unsere Funktionen für die Bewegungserfassung im flugleiterlosen Betrieb sind verfügbar und umfassen folgende Komponenten:
Online-Erfassungsplattform für Piloten zur Meldung der Start- und Landezeiten über eine mobil-optimierte Webseite.
Automatisierte Prüfung und Verarbeitung flugplatzseitig: Gemeldete Bewegungen werden automatisch ins Hauptflugbuch übernommen, wenn keine Fehler vorliegen. Eine Bezahlung am Self-Service Terminal ist dann sofort möglich. Im Fehlerfall unterstützt Sie eine Assistenzfunktion bei der Klärung/Nachbearbeitung.
Optionale Flug-Vorankündigung: Piloten können online ihre Flüge vorankündigen. Die Vorankündigungen sind in der Verwaltungssoftware einsehbar.
Gerne aktivieren wir die Funktionen für einen kostenfreien Test-Zeitraum von 3 Monaten in Ihrem System. Sprechen Sie uns hierzu über eine Wartungsmeldung der Priorität=D an.

Verbesserte Statistik zur Benutzung CTR / RMZ
Im Rahmen der Standard-Statistik (Alternatives Auswahlmenü -> Flugerfassung Extrafunktionen -> Statistik) wurden die Auswertung und Darstellung der Nutzung Ihrer Kontrollzone / RMZ verbessert. Die Auswertung der Flugbewegungsdaten berücksichtigt ab sofort auch Flugregelwechsel innerhalb der Einzel-Ereignisse. (Hierdurch kann es zu Verschiebungen kommen, wenn Sie den aktuellen Auswertungsstand gegen ältere Auswertungsstände vergleichen.) Die Darstellung wurde dahingehend verbessert, dass der Anteil der enthaltenen tiefen Überflüge separat ausgewiesen wird.
Bitte beachten Sie, dass in den Abschnitt „Benutzung CTR/RMZ“ (Zeilen 51.7) Segelflugbewegungen grundsätzlich nicht einfließen. Sofern Sie die Funktion „Statistikergänzung Segelflug“ nutzen, fließen auch Flüge von Schleppflugzeugen nicht ein, die über die Statistikergänzung hinzugeneriert werden.

Verfahren und Fristen bei Änderungen von Entgeltordnungen
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf folgende Verfahren und Fristen bei Änderungen Ihrer Entgeltordnungen hinweisen:
Bei der Änderung von Entgeltordnungen unterscheiden wir zwischen folgenden Varianten:
(1) Es gibt ausschließlich Preis-Änderungen.
(2) Die Entgeltordnung wird in ihrer Grundstruktur geändert. Dies umfasst unter anderem folgende Aspekte: Gewichtsklassen, Logik der Berechnung von Abstellentgelten, neue Entgelt-Arten oder deren Wegfall, Änderung der Lärmkategorien, Änderungen von Rabattierungen oder Zuschlägen.
Sofern lediglich Preise geändert werden (1), gehen wir davon aus, dass Sie die geänderte Preisliste eigenständig in der Software hinterlegen. Bitte denken Sie daran, über das Modul „Basisdatum Preisänderung“ zunächst eine neue Preisliste zum gewünschten Gültigkeitsdatum zu definieren. Anschließend ändern Sie die Preise für dieses Gültigkeitsdatum.
Bei strukturellen Änderungen (2) benötigen wir für Analyse, Umsetzung, Test und Installation auf Ihrem System mindestens 4 Wochen Vorlauf. Bitte teilen Sie uns geplante Änderungen daher rechtzeitig mit. Eine kostenfreie Umsetzung im Rahmen des Wartungsvertrages ist nur möglich, wenn dieser Vorlauf eingehalten wird. Sofern eine Umsetzung mit weniger als 4 Wochen Vorlauf gewünscht wird, stellen wir die benötigte Arbeitszeit zu unserem regulären Stundensatz (120€/h netto) in Rechnung, da dann andere – bereits eingeplante – Entwicklungsaktivitäten verschoben werden müssen. In diesem Fall lassen wir Ihnen vorab ein konkretes Angebot für den zu erwartenden Aufwand zukommen.
Die Änderung von Entgeltordnungen ist in der Regel durch die Landesluftfahrtbehörde genehmigungspflichtig. Wir empfehlen daher, uns den Entwurf der Entgeltordnung vor Beginn des Genehmigungsprozesses zur Verfügung zu stellen, sofern Sie unser Feedback wünschen. Wie sehen eine Vielzahl von Entgeltordnungen und weisen gerne auf Unklarheiten bzw. problematische Regelungen hin.
Verpflichtung zur Erstellung von E-Rechnungen
Das Bundesministerium der Finanzen weist im beigefügten Schreiben an Verbände darauf hin, dass ab dem 01. Januar 2025 die Erstellung von E-Rechnungen vom Empfänger nicht mehr abgelehnt werden kann. Viele Kunden werden zu diesem Zeitpunkt E-Rechnungen erwarten, da diese in der Buchhaltung weitgehend automatisiert verarbeitet werden können. airport-software unterstützt bereits heute die Rechnungsstellung im sogenannten XRechnung-Format und entspricht daher auch der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung. Für Rechnungen an Bundesbehörden ist die Nutzung dieses Formats bereits seit einiger Zeit obligatorisch.
Bitte sprechen Sie uns über eine Wartungsmeldung, Priorität=D an, wenn Sie Unterstützung bei der Einrichtung vom E-Rechnungen benötigen.
Eintragungszeichen „P“ für unbemannte Luftfahrtsysteme
Die Bundesnetzagentur hat im Amtsblatt 01/2022 eine neue Klasse für unbemannte Luftfahrtsysteme eingeführt. Diese Luftfahrtsysteme erhalten Eintragungszeichen mit dem Aufbau D-Pxxx, wobei der dritte bis fünfte Buchstabe zwischen A bis Z variieren kann. Bisher sind unserer Kenntnis nach solche Luftfahrtsysteme im Kundenkreis noch nicht aufgetaucht. Die Software ist für diese Eintragungszeichen grundsätzlich vorbereitet. Wir bitten um Mitteilung, sollte ein solches unbemanntes Luftfahrtsystem an Ihrem Landeplatz erstmalig zum Einsatz kommen.
Flugbewegungen dieser Luftfahrtsysteme sind im Rahmen des Statistischen Jahresberichts nach aktueller Auskunft des Statistischen Bundesamts nicht zu melden. Die Software berücksichtigt dies bei der Aufbereitung der Bewegungsdaten automatisch.
Zollverfahren: Status „besonderer Landeplatz“
Nachdem die Delegierte Verordnung (EU) 2020/877 vom 3. April 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union am 26. Juni 2020 veröffentlicht worden und am 16. Juli 2020 in Kraft getreten ist, ist es nicht mehr notwendig, einen Flugplatz mit Zollabfertigung anzufliegen, wenn
Keine Einfuhr des LFZ in die EU geplant ist
Die Besatzung und Passagiere nur Gegenstände für den persönlichen Bedarf mitbringen
Keine Zollpflichtigen Waren mitgeführt werden
Dennoch erwarten Zollämter von „besonderen Landeplätzen“ weiterhin eine Voranmeldung von Drittlandsflügen, obwohl seitens der Piloten keine Anmeldepflicht (siehe oben) mehr besteht. Sofern sich Piloten also nicht freiwillig vorab anmelden, ist es „besonderen Landeplätzen“ faktisch unmöglich dieser Anmledepflicht nachzukommen. Einige „besondere Landeplätze“ prüfen daher derzeit die Aufgabe dieses Status, da er seit Juli 2020 keinen Nutzen mehr bringt und – im Gegenteil – flugplatzseitig nur zu zusätzlichen Berichts- und Meldepflichten führt. Sofern Sie hierzu weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns gerne über die bekannten Wege.
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