Newsletter 09/2024

Flugerfassung – Anzeige der Funksprache

Ab sofort besteht die Möglichkeit, innerhalb der Flugerfassung eine zusätzliche Spalte zur Anzeige der Funksprache der Flugbewegungen einzublenden. Die Darstellung erfolgt in Form eines Flaggen-Symbols:

Die Funksprache kann durch einen Klick auf das Flaggen-Symbol umgeschaltet werden. Alternativ kann die Umschaltung über die Schaltfläche in der Symbolleiste bzw. per Tastenkombination (Standard <F10>) erfolgen.

Der Vorschlagswert der Funksprache bei Neuanlage einer Bewegung kann intelligent erzeugt werden:

  • Englisch, wenn ein IY/Z/-Flugplan vorliegt

  • Englisch, wenn ein ausländisch registriertes Flugzeug aus dem Ausland anfliegt oder ins Ausland abfliegt

  • Auf Basis der Funksprache der vorherigen Bewegung dieses Flugzeuges

Diese Funktion steht als kostenfreie Erweiterung zur Verfügung. Bitte senden Sie uns eine Wartungsmeldung (Priorität = D), wenn wir diese Funktion für Sie freischalten sollen.

Vergrößerung der Symbolleiste

Ab sofort ist es möglich, die Symbolleiste mit den Funktionsschaltflächen modulspezifisch bis zu 300% zu vergrößern.

Anzeige der Symbolleiste im Standard = 100%

Vergrößerte Anzeige, hier: 150%

Die Einstellung ist spezifisch für Ihren Benutzer und das Programm-Modul. Sie können festlegen, ob diese Einstellung nur auf dem aktuellen Arbeitsplatz oder auf allen Arbeitsplätzen wirken soll. Zum Festlegen der Einstellung klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Modul-Kachel in der airport-software Task-Leiste. Wählen Sie dann <Darstellungsoptionen bearbeiten>:

Im Modul „Darstellungsoptionen“ wählen Sie die Funktion <Vergrößerung Symbolleiste>. Sie können einen Prozentsatz zwischen 100% (Standard) und 300% (stark vergrößert) eingeben.

Diese Funktion kann insbesondere bei einer Touch-Screen-Bedienung praktisch sein. Der Administrator hat die Möglichkeit, eine Standard-Vergrößerung vorzugeben, die für alle Benutzer gilt.

Umsatzsteuerfreie Leistungen für Luftfahrtunternehmen (§4 Abs. 2 UStG)

Wir schicken zunächst voraus, dass wir keine steuerliche Beratung leisten dürfen. Die nachfolgenden Ausführungen sind als Anhaltspunkte zu verstehen. Bitte konsultieren Sie zu allen steuerrechtlichen Themen unbedingt Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Gemäß §4 Abs. 2 UStG dürfen Leistungen an Luftfahrtunternehmen umsatzsteuerfrei abgegeben werden. Als Luftfahrtunternehmen verstehen sich:

Flugplatzseitig relevant ist aber, welche konkreten Leistungen an Luftfahrtunternehmen umsatzsteuerfrei abgegeben werden dürfen. Zur Bewertung möchten wir auf dieses Dokument des Bundesfinanzministeriums aufmerksam machen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell.pdf

Abschnitt 8.1: Umsätze für die Seeschifffahrt – gilt entsprechend (Seite 394)

Abschnitt 8.2: Umsätze für die Luftfahrt (Seite 396)

Wir empfehlen auf dieser Basis die Leistungen, die in Ihrem System als steuerfrei für Luftfahrtunternehmen klassifiziert sind, zu prüfen. Insbesondere Crew-Beförderungsleistungen werden im Dokument als nicht befreit gelistet.

eRechnung / XRechnung

airport-software unterstützt die Rechnungsstellung im sogenannten XRechnung-Format und entspricht der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung. Wir empfehlen ansonsten den Versand von eRechnungen immer vorab mit den Kunden abzustimmen, damit diese auch problemlos verarbeitet werden. B2B-Kunden sind ab dem 01.01.2025 verpflichtet, eRechnungen entgegenzunehmen. Spätestens ab dem 01.01.2028 (bzw. 01.01.2027 bei Jahresumsatz < € 800.000) ist bei B2B-Kunden die Übermittlung einer eRechnung Pflicht. Wir empfehlen daher, dieses Verfahren schrittweise mit allen B2B-Kunden einzuführen. Für Rechnungen an Bundesbehörden ist die Nutzung dieses Formats bereits seit einiger Zeit obligatorisch.

Der Rechnungsversand ist in den Kunden-Stammdaten wie folgt einzustellen (Reiter „Kommunikation“):

Bei regulären Kunden ist das Verfahren = SONST zu verwenden. Die eMail-Adresse des Kunden für den eRechnung-Empfang ist einzupflegen. (HINWEIS: Für eRechnungen an Bundesbehörden gibt es ein spezielles Verfahren. Hierzu wird auch eine Leitweg-ID benötigt und es ist die Anmeldung am Rechnungseingang-Portal des Bundes nötig.)

Wenn für diesen Kunden in den Kunden-Stammdaten auf dem Reiter „Eigenschaften“ eine Eigenschaft INVOICE gepflegt wurde, ist hier ebenfalls eine Anpassung nötig. Fügen Sie eine neue Eigenschaft INVOICE/XREC bzw. XREC+S ein.

Die elektronische Rechnungsdatei enthält alle Rechnungspositionen in maschinenlesbarer Form, sowie zusätzlich das Original-PDF zur Visualisierung.

Ausdruck Belege Kassenbewegungen

Es ist in Planung, den doppelten Belegdruck im Modul „Kassenbewegungen“ auf einen einfachen Ausdruck zu reduzieren. Dies betrifft die Funktionen Kassenentnahme/-zuführung, Kontoeinzahlung, sowie Eingangsrechnung bzw. Zahlungseingang. Aufgrund eines inzwischen vielfach digital erfolgenden Belegmanagements besteht bei vielen Kunden kein Bedarf mehr für einen doppelten Ausdruck. Diese Änderung werden wir in ca. 2 Wochen an alle Kunden automatisch ausrollen.

Microsoft beendet Windows 10 Support in 10/2025

Wir machen darauf aufmerksam, dass Microsoft den Support von Windows 10 zum 14.10.2025 einstellen wird (https://www.microsoft.com/de-de/windows/end-of-support?r=1). Microsoft wird nach diesem Termin keine kostenlosen Softwareupdates und Sicherheitsfixes mehr bereitstellen.

Wir empfehlen – auch aufgrund der gestiegenen Sicherheitsvorgaben – Betriebssysteme rechtzeitig auf eine neuere Version zu aktualisieren. Die einwandfreie Funktion der Verwaltungssoftware kann nur auf Betriebssystemen garantiert werden, die noch von Microsoft unterstützt und mit Fehlerkorrekturen versorgt werden.

Vorab-Info zur Laufzeit der TSE-USB-Sticks für Registrierkassenfunktionen

Die Rechnungssignatur der Barrechnungen (QR-Code) wird über eine sogenannte TSE (technische Sicherheitseinrichtung) erzeugt, die an Ihren Server angeschlossen ist. Gemäß Vorgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie haben die TSE-USB-Sticks eine Zertifikatslaufzeit von 5 Jahren. Nach 5 Jahren ist daher ein Austausch der Sticks erforderlich.

Die 5-Jahres-Frist wird für Kunden, die unsere Verwaltungssoftware im Jahr 2020 bereits eingesetzt haben, im Laufe des kommenden Jahres erstmals ablaufen. Damit wird ein Austausch des USB-Sticks notwendig. Wir möchten Sie hierzu frühzeitig informieren, damit Sie die Ausgabe im IT-Budget des kommenden Jahres einplanen können. Der TSE-USB-Stick kostet 430€ (netto).

Wir weisen darauf hin, dass der Zertifikatsablauf eine regulatorische Sicherheitsvorgabe ist, auf die wir keinen Einfluss haben. Wir werden die betroffenen Kunden in Q1/2025 kontaktieren und um eine Bestellung bitten. Aktuell besteht noch kein Handlungsbedarf.

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